Umbettungen
Umbettungen
eines Sarges und einer Urne sind, beim Vorliegen eines triftigen Grundes, grundsätzlich
möglich. Dabei können Umbettungen innerhalb Deutschlands, aber auch in das
Ausland erfolgen. Eine Umbettung muss bei den zuständigen Behörden und dem
betroffenen Friedhof beantragt werden. Diese Beantragungen werden durch uns
wahrgenommen. Die eigentliche Exhumierung wird, nach Vorlage der Genehmigungen,
im Beisein eines Vertreters der zuständigen Behörden und uns, durch das
Friedhofspersonal durchgeführt. Zur Exhumierung müssen wir einen Ersatzsarg
oder eine Ersatzurne bereithalten. Diese finden auch nur dann Verwendung, wenn
der ursprünglich verwendete Sarg bzw. die ursprünglich verwendete Urne bereits
zu stark zersetzt sind. Die Überführung von Särgen im In- und Ausland wird von
uns wahrgenommen. Die Überführung von Urnen hingegen ist hoheitliche Aufgabe
und wird von der Stadt Kiel, per Postversand, wahrgenommen.
Die
Gründe für eine Umbettung sind vielfältig. Hier einige Beispiele:
Für
viele Menschen ist der Umgang mit dem Thema ”Sterben, Tod und Trauer” nach wie
vor ein Tabuthema. Familiäre Gespräche über diesen Bereich werden oft gemieden.
Dies führt nach unseren Beobachtungen in einigen Fällen leider dazu, dass beim
Eintritt eines Sterbefalles eine ”falsche” Grabart ausgewählt wird. Viele
Angehörigen für ihren Verstorbenen die Entscheidung einer anonymen Bestattung
”unter dem grünen Rasen”. In der Zeit nach der Beisetzung erleben wir immer
wieder, dass Familienangehörige mit dieser selbst getroffenen Wahl der
Grabstelle nicht zurecht kommen. Die Anonymität, der fehlende deutlich erkennbare
Ort der Trauerbewältigung und die fehlende Individualität macht vielen im
Nachhinein zu schaffen.
In
Zeiten wachsender Mobilität, gerade der jüngeren Generationen, ist es für viele
Angehörige schwer, einen Wohnort, an dem sich auch eine Grabstätte befindet, zu
verlassen. Noch stärker stellt sich das Problem für verwitwete Mitmenschen dar.
Oftmals bieten die Kinder einem verwitweten Elternteil an, in deren Haushalt zu
wohnen. In vielen Fällen führt dieser bevorstehende Umzug, hinsichtlich einer
Grabstelle, zu einem Gewissenskonflikt.
In
einigen Fällen können Angehörige absehen, dass
Sie nicht für immer am derzeitigen Wohnort, oder sogar in
Deutschland bleiben
werden. In diesen Fällen kann bei einer Feuerbestattung eine
sogenannte
”unvergängliche Urne” ausgesucht werden. Diese Urnen
sind beispielsweise aus
Marmor oder Bronze. Sie überstehen eine langjährige Zeit im
Grab unbeschadet
und können jederzeit geborgen werden. Bei Erdbestattungen werden
für solche Fälle sehr robuste Särge ausgewählt.
Bestattungen