Umbettungen

Umbettungen eines Sarges und einer Urne sind, beim Vorliegen eines triftigen Grundes, grundsätzlich möglich. Dabei können Umbettungen innerhalb Deutschlands, aber auch in das Ausland erfolgen. Eine Umbettung muss bei den zuständigen Behörden und dem betroffenen Friedhof beantragt werden. Diese Beantragungen werden durch uns wahrgenommen. Die eigentliche Exhumierung wird, nach Vorlage der Genehmigungen, im Beisein eines Vertreters der zuständigen Behörden und uns, durch das Friedhofspersonal durchgeführt. Zur Exhumierung müssen wir einen Ersatzsarg oder eine Ersatzurne bereithalten. Diese finden auch nur dann Verwendung, wenn der ursprünglich verwendete Sarg bzw. die ursprünglich verwendete Urne bereits zu stark zersetzt sind. Die Überführung von Särgen im In- und Ausland wird von uns wahrgenommen. Die Überführung von Urnen hingegen ist hoheitliche Aufgabe und wird von der Stadt Kiel, per Postversand, wahrgenommen.

Die Gründe für eine Umbettung sind vielfältig. Hier einige Beispiele:

Für viele Menschen ist der Umgang mit dem Thema ”Sterben, Tod und Trauer” nach wie vor ein Tabuthema. Familiäre Gespräche über diesen Bereich werden oft gemieden. Dies führt nach unseren Beobachtungen in einigen Fällen leider dazu, dass beim Eintritt eines Sterbefalles eine ”falsche” Grabart ausgewählt wird. Viele Angehörigen für ihren Verstorbenen die Entscheidung einer anonymen Bestattung ”unter dem grünen Rasen”. In der Zeit nach der Beisetzung erleben wir immer wieder, dass Familienangehörige mit dieser selbst getroffenen Wahl der Grabstelle nicht zurecht kommen. Die Anonymität, der fehlende deutlich erkennbare Ort der Trauerbewältigung und die fehlende Individualität macht vielen im Nachhinein zu schaffen. 

  
In Zeiten wachsender Mobilität, gerade der jüngeren Generationen, ist es für viele Angehörige schwer, einen Wohnort, an dem sich auch eine Grabstätte befindet, zu verlassen. Noch stärker stellt sich das Problem für verwitwete Mitmenschen dar. Oftmals bieten die Kinder einem verwitweten Elternteil an, in deren Haushalt zu wohnen. In vielen Fällen führt dieser bevorstehende Umzug, hinsichtlich einer Grabstelle, zu einem Gewissenskonflikt.

In einigen Fällen können Angehörige absehen, dass Sie nicht für immer am derzeitigen Wohnort, oder sogar in Deutschland bleiben werden. In diesen Fällen kann bei einer Feuerbestattung eine sogenannte ”unvergängliche Urne” ausgesucht werden. Diese Urnen sind beispielsweise aus Marmor oder Bronze. Sie überstehen eine langjährige Zeit im Grab unbeschadet und können jederzeit geborgen werden. Bei Erdbestattungen werden für solche Fälle sehr robuste Särge ausgewählt.



Bestattungen