Bestattungen
In Deutschland unterscheidet man grundsätzlich Erd- oder Feuerbestattungen. Dabei müssen Verstorbene entweder mittels Sarg oder einer Urne auf einem amtlich zugelassenen Bestattungsplatz beigesetzt werden.
In Ausnahmefällen, und nur mit besonderer behördlicher Genehmigung, kann auch ein privater Bestattungsplatz genutzt werden. Eine weitere Ausnahme gilt für den Bereich der Seebestattung und der Weltraumbestattung. Auch hier ist, je nach Bundesland, eine zusätzlich behördliche Genehmigung erforderlich. Eine besondere Form der Bestattung ist die sogenannte FriedwaldbestattungGrundsätzlich
hängt die Wahl der Bestattungsart von den Wünschen und / oder den persönlichen
Bedürfnissen des Verstorbenen ab. Dabei sollte allerdings frühzeitig innerhalb
der Familien, ein Zeitpunkt für ein gemeinsames Gespräch gesucht werden und/
oder eine Vorsorge zu diesem Thema betrieben werden. (s. Bestattungsvorsorge)
Liegt vom Verstorbenen keine eigenmächtige
Verfügung vor, so entscheiden die nächsten Angehörigen (Erben).
Grundsätzlich besteht in Deutschland die freie Friedhofswahl. Das heißt, eine Bestattung oder Urnenbeisetzung muss nicht am Sterbeort oder am Wohnort des Verstorbenen erfolgen.
Die Möglichkeiten der Bestattung sind Erdbestattung, Feuerbestattung und Sonderbestattungen. Zu den Sonderbestattungen rechnen wir