Seebestattungen

   
Bei der Seebestattung wird nach der Einäscherung die spezielle Seeurne außerhalb der Drei-Meilen- Zone dem Meer übergeben. Die Bestattung ist in der Ostsee bzw. Nordsee genau so möglich, wie auf allen anderen Meeren der Welt. Die Angehörigen können auf Wunsch der Seebestattung beiwohnen, die notwendigen Abstimmungen werden vom Bestatter organisiert. Eine  regulärer Abfahrt für die Beisetzungen in der Ostsee und in der Nordsee ist von allen Häfen der Ost- bzw. Nordsee möglich.  

Die Angehörigen erhalten nach der erfolgten Beisetzung eine Seekarte mit den genauen Angaben (Position) zur Seebestattung und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes. Grundsätzlich gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Feuerbestattung. Das heißt, der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Zudem muss eine Seebestattung behördlich genehmigt werden. Dazu ist es notwendig, eine besondere Beziehung des Verstorbenen zur See nachzuweisen. Dieser Nachweis kann durch die Angehörigen formlos, schriftlich versichert werden.

Bestattungen