Die
Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die
spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Verfügung ist
dazu notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche
Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die
Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür
vorgesehene Formular dafür erhalten sie beim Bestatter. Für die Beisetzung
selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.
Sie
können sich bei der Feuerbestattung grundsätzlich zwischen einem
Urnengemeinschaftsgrab, dem sogenannten anonymen Grab, einem
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, einem
Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.
anonyme
Feuerbestattung (Urnengemeinschaftsgrab)
Die
Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab, die sogenannte anonyme Bestattung, ist
weit verbreitet. Dabei wird leider oft vermutet, es handle sich bei dieser
Grabart um die kostengünstigste Grabform. Dies stimmt für die einige Friedhöfe
nicht. Das Ansinnen nach einer anonymen Bestattung wird oft vom Wunsch
dominiert, den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen die ”Last einer Grabstelle” zu
ersparen. Gleichzeitig wird aber den nächsten Angehörigen auch ein Ort des
Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung genommen. Eine individuelle
Bepflanzung ist beim anonymen Grab nicht möglich. Beim Graberwerb haben Sie als
Erwerber keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Nur an gemeinsamen
Sammelplätzen am Grabfeld können und dürfen Blumen oder Sträuße abgelegt
werden. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden grundsätzlich in sehr kurzen
Abständen abgesammelt und entfernt. Das Urnengemeinschaftsgrab ist
grundsätzlich nicht verlängerbar. Auf einigen
Friedhöfen ist der Erwerb eines Urnengemeinschaftsgrabes auch als
Doppelgrabstelle möglich.
Das
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform
aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb
haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft.
Auf einem Grabfeld wird ein großer, schwerer Grabstein aufgestellt bzw.
einzelne große Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im
unmittelbaren Bereich des Steines/dieser Steine wir die Urne, oder auf Wunsch
auch zwei Urnen gemeinsam (eine Stelle kann für die zweite Urne reserviert
werden) beigesetzt. Auf dem Stein/den Steinen wir der Name bzw. die Namen der
Verstorbenen eingraviert. Hier wird zwar durch den Grabstein ein Ort des
Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung angeboten, aber wie beim
Urnengemeinschaftsgrab ohne Gedenkstein ist auch hier eine individuelle Bepflanzung
ist nicht möglich. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden ebenfalls
grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist grundsätzlich
nicht verlängerbar. Die angelegte Bepflanzung um das Grabfeld herum wird
seitens der Friedhofsverwaltungen nicht garantiert.
Die
auf einigen Friedhöfen vorhandene Alternative eines Rasenreihengrabes ist
oftmals unbekannt. Diese Grabstellen sind kostengünstig und bieten oft den
Platz für eine zweite Urne (Ehepartner/Lebensgemeinschaft). Außerdem besteht
die Möglichkeit (keine Pflicht) einer individuellen Bepflanzung und zudem die
Möglichkeit (keine Pflicht) einen kleineren Grabstein zu setzen bzw. zu legen.
So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle,
ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes. Die selbst gepflanzten Blumen
oder Ziergewächse bedürfen eigener Pflege. Doch bei einer Grabgröße von ca. 60
x 60 cm ist dieser Aufwand überschaubar. Auf Wunsch kann diese Grabstelle
seitens der Friedhofsverwaltung mit Gras eingesät werden und wird dann vom
Friedhof regelmäßig gepflegt. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen
Einfluss auf die Grablage. Das Rasenreihengrab kann, je nach Friedhofssatzung,
einmalig verlängert werden. Diese Grabart ist besonders dann geeignet, wenn Sie
eine Grabstelle suchen, die einerseits einen festen Anlaufpunkt bietet, somit
einen Ort der Trauerbewältigung schafft, wenn Sie sicherstellen wollen, dass
noch eine zweite Urne (z.B. Ehepartner) beigesetzt werden kann, Sie aber
andererseits eine Grabpflege nicht oder nur zeitlich begrenzt ausführen
möchten.
Das
Wahlgrab kann, je nach Friedhofssatzung, für 4 bis 6 Urnen erworben werden.
Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber Einfluss auf die Grablage. Diese Gräber
können unbefristet nachgekauft bzw. verlängert werden. So besteht bei dieser
Grabart die Möglichkeit eine generationsübergreifende Familiengrabstätte zu
schaffen. Dieser Anlaufpunkt bzw. Ort der Trauerbewältigung wird im Regelfall
individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.
Ferner
können Urnen auch in Erdwahlgräbern beigesetzt werden.
Die
Urnenbeisetzung findet im Regelfall zwei bis drei Wochen nach der Trauerfeier
oder nach Einlieferung des Sarges zur Feuerbestattung statt. Dabei
unterscheiden man drei Möglichkeiten: Die Urnentrauerfeier: Aus verschiedenen
Gründen wünschen manche Angehörigen die Trauerfeier erst zum Zeitpunkt der
Beisetzung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine kleine Trauerfeier
durchzuführen. Diese erfolgt entweder in der Friedhofskapelle oder bei uns in
unseren Abschiedsräumen. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die eigentliche
Beisetzung.
D I E S T I L L E U R N E N B
E I S E T Z U N G :
Für
viele Angehörige ist die Trauerfeier der endgültige Zeitpunkt des Abschiedes.
Da bis zur Urnenbeisetzung, wie bereits erklärt, ein Zeitraum von zwei bis drei
Wochen vergeht, der Bestatter manchmal gebeten, die Urne in aller Stille
beisetzen zu lassen. In diesen Fällen erhält unser Auftraggeber eine
schriftliche Bestätigung über die erfolgte Beisetzung.
D I E U R N E N B E I S E T Z U N G
M I T A N G E H Ö R I G E N
Bestatter
stimmt mit dem Krematorium und dem Auftraggeber einen Beisetzungstermin
ab. Treffpunkt ist meist die
Friedhofskapelle. Von dort gehen alle gemeinsam zum Grab. Am Grab wird mit
einem kleinen feierlichen Zeremoniell die Urne beigesetzt.