Feuerbestattungen

  

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne. Eine besondere Verfügung ist dazu notwendig. Der Verstorbene muss zu Lebzeiten eine handschriftliche Willensbekundung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung (Willensbekundung) ab. Das dafür vorgesehene Formular dafür erhalten sie beim Bestatter. Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.

Sie können sich bei der Feuerbestattung grundsätzlich zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab, dem sogenannten anonymen Grab, einem Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.

anonyme Feuerbestattung (Urnengemeinschaftsgrab)

 
Die Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab, die sogenannte anonyme Bestattung, ist weit verbreitet. Dabei wird leider oft vermutet, es handle sich bei dieser Grabart um die kostengünstigste Grabform. Dies stimmt für die einige Friedhöfe nicht. Das Ansinnen nach einer anonymen Bestattung wird oft vom Wunsch dominiert, den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen die ”Last einer Grabstelle” zu ersparen. Gleichzeitig wird aber den nächsten Angehörigen auch ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung genommen. Eine individuelle Bepflanzung ist beim anonymen Grab nicht möglich. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Nur an gemeinsamen Sammelplätzen am Grabfeld können und dürfen Blumen oder Sträuße abgelegt werden. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das Urnengemeinschaftsgrab ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Auf einigen  Friedhöfen ist der Erwerb eines Urnengemeinschaftsgrabes auch als Doppelgrabstelle möglich.

 

Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein

  Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Auf einem Grabfeld wird ein großer, schwerer Grabstein aufgestellt bzw. einzelne große Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im unmittelbaren Bereich des Steines/dieser Steine wir die Urne, oder auf Wunsch auch zwei Urnen gemeinsam (eine Stelle kann für die zweite Urne reserviert werden) beigesetzt. Auf dem Stein/den Steinen wir der Name bzw. die Namen der Verstorbenen eingraviert. Hier wird zwar durch den Grabstein ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung angeboten, aber wie beim Urnengemeinschaftsgrab ohne Gedenkstein ist auch hier eine individuelle Bepflanzung ist nicht möglich. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden ebenfalls grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Die angelegte Bepflanzung um das Grabfeld herum wird seitens der Friedhofsverwaltungen nicht garantiert.

Urnenrasenreihengrab

Die auf einigen Friedhöfen vorhandene Alternative eines Rasenreihengrabes ist oftmals unbekannt. Diese Grabstellen sind kostengünstig und bieten oft den Platz für eine zweite Urne (Ehepartner/Lebensgemeinschaft). Außerdem besteht die Möglichkeit (keine Pflicht) einer individuellen Bepflanzung und zudem die Möglichkeit (keine Pflicht) einen kleineren Grabstein zu setzen bzw. zu legen. So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle, ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes. Die selbst gepflanzten Blumen oder Ziergewächse bedürfen eigener Pflege. Doch bei einer Grabgröße von ca. 60 x 60 cm ist dieser Aufwand überschaubar. Auf Wunsch kann diese Grabstelle seitens der Friedhofsverwaltung mit Gras eingesät werden und wird dann vom Friedhof regelmäßig gepflegt. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen Einfluss auf die Grablage. Das Rasenreihengrab kann, je nach Friedhofssatzung, einmalig verlängert werden. Diese Grabart ist besonders dann geeignet, wenn Sie eine Grabstelle suchen, die einerseits einen festen Anlaufpunkt bietet, somit einen Ort der Trauerbewältigung schafft, wenn Sie sicherstellen wollen, dass noch eine zweite Urne (z.B. Ehepartner) beigesetzt werden kann, Sie aber andererseits eine Grabpflege nicht oder nur zeitlich begrenzt ausführen möchten.

  
Das Wahlgrab kann, je nach Friedhofssatzung, für 4 bis 6 Urnen erworben werden. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber Einfluss auf die Grablage. Diese Gräber können unbefristet nachgekauft bzw. verlängert werden. So besteht bei dieser Grabart die Möglichkeit eine generationsübergreifende Familiengrabstätte zu schaffen. Dieser Anlaufpunkt bzw. Ort der Trauerbewältigung wird im Regelfall individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.

Ferner können Urnen auch in Erdwahlgräbern beigesetzt werden.

     

 

 Urnenbeisetzung

    Die Urnenbeisetzung findet im Regelfall zwei bis drei Wochen nach der Trauerfeier oder nach Einlieferung des Sarges zur Feuerbestattung statt. Dabei unterscheiden man drei Möglichkeiten: Die Urnentrauerfeier: Aus verschiedenen Gründen wünschen manche Angehörigen die Trauerfeier erst zum Zeitpunkt der Beisetzung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine kleine Trauerfeier durchzuführen. Diese erfolgt entweder in der Friedhofskapelle oder bei uns in unseren Abschiedsräumen. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die eigentliche Beisetzung.

 

              D I E   S T I L L E   U R N E N B E I S E T Z U N G :

Für viele Angehörige ist die Trauerfeier der endgültige Zeitpunkt des Abschiedes. Da bis zur Urnenbeisetzung, wie bereits erklärt, ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen vergeht, der Bestatter manchmal gebeten, die Urne in aller Stille beisetzen zu lassen. In diesen Fällen erhält unser Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Beisetzung.

 

              D I E   U R N E N B E I S E T Z U N G   M I T   A N G E H Ö R I G E N


Bestatter stimmt mit dem Krematorium und dem Auftraggeber einen Beisetzungstermin ab.  Treffpunkt ist meist die Friedhofskapelle. Von dort gehen alle gemeinsam zum Grab. Am Grab wird mit einem kleinen feierlichen Zeremoniell die Urne beigesetzt.

    

 Bestattungen