Erdbestattungen

Weit verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können in Deutschland grundsätzlich zwischen einem anonymen Grab, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.

 
Die anonyme Erdbestattung gibt es in Deutschland erst seit kurzer Zeit und auch nicht auf allen Friedhöfen. Natürlich ist es den Angehörigen möglich, bei der Trauerfeier anwesend zu sein. Nicht auf allen Friedhöfen kann man bei der Beisetzung teilnehmen. Der Unterschied zu den beiden anderen Grabformen wird bei dem späteren Anlegen der Grabstelle erkennbar. Die Grabstelle erhält keinen Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen eingesät, so dass nach einigen Monaten eine geschlossene Rasenfläche entsteht.

 

 

Erdbestattung  im Rasenreihengrab

 
Die Rasenreihengräber für Erdbestattungen sind immer nur für einen Sarg vorgesehen. Sie haben als Graberwerber keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle, diese wird vom Friedhof festgelegt. Unter bestimmten Bedingungen kann in den ersten Jahren des Bestehens der Grabstätte noch eine Urne mit aufgenommen werden. Die Grabfläche wird zum Großteil mit Rasen eingesät und vom Friedhof gepflegt. Außerdem besteht die Möglichkeit (keine Pflicht) einen Grabstein zu setzen bzw. zu legen und eine individuelle Bepflanzung um den Grabstein herum anzulegen. Um diese Bepflanzung muss man sich dann allerdings selbst kümmern. So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle, ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes.

 

Erdwahlgrab

  
Beim Wahlgrab können Sie als Graberwerber die Lage frei auswählen. Hinsichtlich der Größe einer Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung ausschlaggebend. Bei der Größe einer Grabstätte spricht man von der Anzahl der Breiten. Vereinfacht dargestellt entspricht eine Breite ungefähr den Maßen eines Sarges. Der Erwerb, und damit das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte mit einer oder mehreren Breiten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch unbegrenzt verlängert werden.

In der Regel muss das Nutzungsrecht für eine bestehende Wahlgrabstätte verlängert werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Dabei werden im Regelfall alle Breiten einer Grabstelle zusammen verlängert. Der Erwerb bzw. die Verlängerung einer Grabstelle richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Mindestruhefrist. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den Bodenverhältnissen unterschiedlich sein. Die Erdbestattung bedarf keiner besonderen Willenserklärung.

Bei einem Wahlgrab ist das Einsetzen von bis zu 6 Urnen (Friedhofssatzung) möglich.

   

Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein

 

Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Auf einem Grabfeld wird ein großer, schwerer Grabstein aufgestellt bzw. einzelne große Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im unmittelbaren Bereich des Steines/dieser Steine wir die Urne, oder auf Wunsch auch zwei Urnen gemeinsam (eine Stelle kann für die zweite Urne reserviert werden) beigesetzt. Auf dem Stein/den Steinen wir der Name bzw. die Namen der Verstorbenen eingraviert. Hier wird zwar durch den Grabstein ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung angeboten, aber wie beim Urnengemeinschaftsgrab ohne Gedenkstein ist auch hier eine individuelle Bepflanzung ist nicht möglich. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden ebenfalls grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Die angelegte Bepflanzung um das Grabfeld herum wird seitens der Friedhofsverwaltungen nicht garantiert.

   

Urnenrasenreihengrab

Die auf einigen Friedhöfen vorhandene Alternative eines Rasenreihengrabes ist oftmals unbekannt. Diese Grabstellen sind kostengünstig und bieten oft den Platz für eine zweite Urne (Ehepartner/Lebensgemeinschaft). Außerdem besteht die Möglichkeit (keine Pflicht) einer individuellen Bepflanzung und zudem die Möglichkeit (keine Pflicht) einen kleineren Grabstein zu setzen bzw. zu legen. So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle, ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes. Die selbst gepflanzten Blumen oder Ziergewächse bedürfen eigener Pflege. Doch bei einer Grabgröße von ca. 60 x 60 cm ist dieser Aufwand überschaubar. Auf Wunsch kann diese Grabstelle seitens der Friedhofsverwaltung mit Gras eingesät werden und wird dann vom Friedhof regelmäßig gepflegt. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen Einfluss auf die Grablage. Das Rasenreihengrab kann, je nach Friedhofssatzung, einmalig verlängert werden. Diese Grabart ist besonders dann geeignet, wenn Sie eine Grabstelle suchen, die einerseits einen festen Anlaufpunkt bietet, somit einen Ort der Trauerbewältigung schafft, wenn Sie sicherstellen wollen, dass noch eine zweite Urne (z.B. Ehepartner) beigesetzt werden kann, Sie aber andererseits eine Grabpflege nicht oder nur zeitlich begrenzt ausführen möchten.

 Das Wahlgrab kann, je nach Friedhofssatzung, für 4 bis 6 Urnen erworben werden. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber Einfluss auf die Grablage. Diese Gräber können unbefristet nachgekauft bzw. verlängert werden. So besteht bei dieser Grabart die Möglichkeit eine generationsübergreifende Familiengrabstätte zu schaffen. Dieser Anlaufpunkt bzw. Ort der Trauerbewältigung wird im Regelfall individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.

Ferner können Urnen auch in Erdwahlgräbern beigesetzt werden.

     

 

 Urnenbeisetzung

   

Die Urnenbeisetzung findet im Regelfall zwei bis drei Wochen nach der Trauerfeier oder nach Einlieferung des Sarges zur Feuerbestattung statt. Dabei unterscheiden man drei Möglichkeiten: Die Urnentrauerfeier: Aus verschiedenen Gründen wünschen manche Angehörigen die Trauerfeier erst zum Zeitpunkt der Beisetzung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine kleine Trauerfeier durchzuführen. Diese erfolgt entweder in der Friedhofskapelle oder bei uns in unseren Abschiedsräumen. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die eigentliche Beisetzung.

 

  D I E   S T I L L E   U R N E N B E I S E T Z U N G :

 
Für viele Angehörige ist die Trauerfeier der endgültige Zeitpunkt des Abschiedes. Da bis zur Urnenbeisetzung, wie bereits erklärt, ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen vergeht, der Bestatter manchmal gebeten, die Urne in aller Stille beisetzen zu lassen. In diesen Fällen erhält unser Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Beisetzung.

 

  D I E   U R N E N B E I S E T Z U N G   M I T   A N G E H Ö R I G E N


Bestatter stimmt mit dem Krematorium und dem Auftraggeber einen Beisetzungstermin ab.  Treffpunkt ist meist die Friedhofskapelle. Von dort gehen alle gemeinsam zum Grab. Am Grab wird mit einem kleinen feierlichen Zeremoniell die Urne beigesetzt.

                                                                                                                                                                                             Bestattungen