Weit
verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg. Sie können in
Deutschland grundsätzlich zwischen einem anonymen Grab, einem Rasenreihengrab
oder einem Wahlgrab entscheiden.
Die
anonyme Erdbestattung gibt es in Deutschland erst seit kurzer Zeit und auch
nicht auf allen Friedhöfen. Natürlich ist es den Angehörigen möglich, bei der
Trauerfeier anwesend zu sein. Nicht auf allen Friedhöfen kann man bei der
Beisetzung teilnehmen. Der Unterschied zu den beiden anderen Grabformen wird
bei dem späteren Anlegen der Grabstelle erkennbar. Die Grabstelle erhält keinen
Grabstein und wird nicht bepflanzt. Die Fläche wird mit Rasen eingesät, so dass
nach einigen Monaten eine geschlossene Rasenfläche entsteht.
Die
Rasenreihengräber für Erdbestattungen sind immer nur für einen Sarg vorgesehen.
Sie haben als Graberwerber keinen Einfluss auf die Lage der Grabstelle, diese
wird vom Friedhof festgelegt. Unter bestimmten Bedingungen kann in den ersten
Jahren des Bestehens der Grabstätte noch eine Urne mit aufgenommen werden. Die
Grabfläche wird zum Großteil mit Rasen eingesät und vom Friedhof gepflegt.
Außerdem besteht die Möglichkeit (keine Pflicht) einen Grabstein zu setzen bzw.
zu legen und eine individuelle Bepflanzung um den Grabstein herum anzulegen. Um
diese Bepflanzung muss man sich dann allerdings selbst kümmern. So entsteht
bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle, ein Ort der
Trauerbewältigung und des Abschiedes.
Beim
Wahlgrab können Sie als Graberwerber die Lage frei auswählen. Hinsichtlich der
Größe einer Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung ausschlaggebend. Bei
der Größe einer Grabstätte spricht man von der Anzahl der Breiten. Vereinfacht
dargestellt entspricht eine Breite ungefähr den Maßen eines Sarges. Der Erwerb,
und damit das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte mit einer oder mehreren
Breiten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch unbegrenzt
verlängert werden.
In
der Regel muss das Nutzungsrecht für eine bestehende Wahlgrabstätte verlängert
werden, wenn eine weitere Bestattung erfolgt. Dabei werden im Regelfall alle
Breiten einer Grabstelle zusammen verlängert. Der Erwerb bzw. die Verlängerung
einer Grabstelle richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen
gesetzlichen Mindestruhefrist. Diese kann bei den Friedhöfen je nach den
Bodenverhältnissen unterschiedlich sein. Die Erdbestattung bedarf keiner
besonderen Willenserklärung.
Bei
einem Wahlgrab ist das Einsetzen von bis zu 6 Urnen (Friedhofssatzung) möglich.
Das
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist eine Mischform
aus anonymer Bestattung und dem Wunsch nach einem Grabstein. Beim Graberwerb
haben Sie als Erwerber ebenfalls keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft.
Auf einem Grabfeld wird ein großer, schwerer Grabstein aufgestellt bzw.
einzelne große Grabplatten in teilweise halbliegender Form angeordnet. Im
unmittelbaren Bereich des Steines/dieser Steine wir die Urne, oder auf Wunsch
auch zwei Urnen gemeinsam (eine Stelle kann für die zweite Urne reserviert
werden) beigesetzt. Auf dem Stein/den Steinen wir der Name bzw. die Namen der
Verstorbenen eingraviert. Hier wird zwar durch den Grabstein ein Ort des
Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung angeboten, aber wie beim
Urnengemeinschaftsgrab ohne Gedenkstein ist auch hier eine individuelle Bepflanzung
ist nicht möglich. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden ebenfalls
grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das
Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein ist grundsätzlich
nicht verlängerbar. Die angelegte Bepflanzung um das Grabfeld herum wird
seitens der Friedhofsverwaltungen nicht garantiert.
Die
auf einigen Friedhöfen vorhandene Alternative eines Rasenreihengrabes ist
oftmals unbekannt. Diese Grabstellen sind kostengünstig und bieten oft den
Platz für eine zweite Urne (Ehepartner/Lebensgemeinschaft). Außerdem besteht
die Möglichkeit (keine Pflicht) einer individuellen Bepflanzung und zudem die
Möglichkeit (keine Pflicht) einen kleineren Grabstein zu setzen bzw. zu legen.
So entsteht bereits mit einem geringen Aufwand eine individuelle Anlaufstelle,
ein Ort der Trauerbewältigung und des Abschiedes. Die selbst gepflanzten Blumen
oder Ziergewächse bedürfen eigener Pflege. Doch bei einer Grabgröße von ca. 60
x 60 cm ist dieser Aufwand überschaubar. Auf Wunsch kann diese Grabstelle
seitens der Friedhofsverwaltung mit Gras eingesät werden und wird dann vom
Friedhof regelmäßig gepflegt. Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen
Einfluss auf die Grablage. Das Rasenreihengrab kann, je nach Friedhofssatzung,
einmalig verlängert werden. Diese Grabart ist besonders dann geeignet, wenn Sie
eine Grabstelle suchen, die einerseits einen festen Anlaufpunkt bietet, somit
einen Ort der Trauerbewältigung schafft, wenn Sie sicherstellen wollen, dass
noch eine zweite Urne (z.B. Ehepartner) beigesetzt werden kann, Sie aber
andererseits eine Grabpflege nicht oder nur zeitlich begrenzt ausführen
möchten.
Das
Wahlgrab kann, je nach Friedhofssatzung, für 4 bis 6 Urnen erworben werden.
Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber Einfluss auf die Grablage. Diese Gräber
können unbefristet nachgekauft bzw. verlängert werden. So besteht bei dieser
Grabart die Möglichkeit eine generationsübergreifende Familiengrabstätte zu
schaffen. Dieser Anlaufpunkt bzw. Ort der Trauerbewältigung wird im Regelfall
individuell bepflanzt und mit einem Grabstein versehen.
Ferner
können Urnen auch in Erdwahlgräbern beigesetzt werden.
Die
Urnenbeisetzung findet im Regelfall zwei bis drei Wochen nach der Trauerfeier
oder nach Einlieferung des Sarges zur Feuerbestattung statt. Dabei
unterscheiden man drei Möglichkeiten: Die Urnentrauerfeier: Aus verschiedenen
Gründen wünschen manche Angehörigen die Trauerfeier erst zum Zeitpunkt der
Beisetzung. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit eine kleine Trauerfeier
durchzuführen. Diese erfolgt entweder in der Friedhofskapelle oder bei uns in
unseren Abschiedsräumen. Nach der Trauerfeier erfolgt dann die eigentliche
Beisetzung.
D I E S T I L L E U R N E N B
E I S E T Z U N G :
Für
viele Angehörige ist die Trauerfeier der endgültige Zeitpunkt des Abschiedes.
Da bis zur Urnenbeisetzung, wie bereits erklärt, ein Zeitraum von zwei bis drei
Wochen vergeht, der Bestatter manchmal gebeten, die Urne in aller Stille
beisetzen zu lassen. In diesen Fällen erhält unser Auftraggeber eine
schriftliche Bestätigung über die erfolgte Beisetzung.
D I E U R N E N B E I S E T Z U N G
M I T A N G E H Ö R I G E N
Bestatter
stimmt mit dem Krematorium und dem Auftraggeber einen Beisetzungstermin
ab. Treffpunkt ist meist die
Friedhofskapelle. Von dort gehen alle gemeinsam zum Grab. Am Grab wird mit
einem kleinen feierlichen Zeremoniell die Urne beigesetzt.